Nutzungsbedingungen
Rechteinhaber und Entwickler: Mathias Fiedler – Maui Media ART (nachfolgend „Rechteinhaber“)
Vertrieb: Pondstack Software, Inhaber Jürgen Frosch, Segeberger Chaussee 162, 22851 Norderstedt, Deutschland, E-Mail info[at]pondstack.com, USt-IdNr. DE 250 223 616 (nachfolgend „Vertrieb“)
Verkäufer (Merchant of Record): FastSpring (Bright Market, LLC dba FastSpring, Bright Market LLC dba FastSpring Limited und/oder FastSpring B.V., 801 Garden St. #201, Santa Barbara, CA 93101, USA). Welche dieser Gesellschaften Vertragspartner wird, richtet sich nach der gewählten Zahlungsart und wird im Kauffenster vor dem Bezahlen angezeigt.
§ 1 Geltungsbereich und Beteiligte
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die macOS-Anwendung musaik (nachfolgend „App“) einschließlich ihrer Module (Mashup-, Edit- und DJ-Mix-Modus), Updates und Dokumentation.
Die App wurde von Mathias Fiedler – Maui Media ART entwickelt. Alle Rechte an der App liegen beim Rechteinhaber. Pondstack Software vertreibt die App im Auftrag des Rechteinhabers; Pondstack Software übernimmt ausschließlich den Vertrieb, die Lizenzverwaltung und den Kundenkontakt.
Mit dem Download, der Installation oder der Nutzung der App erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
§ 2 Leistungsbeschreibung
musaik ist eine macOS-Anwendung zur Bearbeitung, Kombination und Neuanordnung von Musikdateien. Die App analysiert Audiodateien und ermöglicht es, daraus Mashups, umgebaute Einzeltracks (Edits) und DJ-Mixe zu erstellen und als Audiodateien zu exportieren. Zu den Funktionen gehören insbesondere:
- Trennung eines Tracks in die vier Elemente Drums, Bass, Music und Vocals (Stem-Trennung), lokal auf dem Gerät des Nutzers
- automatische Analyse von Tempo, Taktraster, Tonart, Akkorden und Songstruktur
- drei Projektarten: Mashup, Track-Edit und DJ-Mix
- Zeitdehnung und Tonhöhenanpassung zur Angleichung von Tempo und Tonart
- Instrument-Spuren für Audio-Plug-ins des Nutzers, Piano-Rolle, Harmonie-Hilfe, Arpeggiator und Phrasen
- Mischpult mit EQ, Filtern, FX-Bussen, Ducking, Automation und Master-Bearbeitung
- Sampler-Spuren und eine Palette für Loops und eigene Ausschnitte
- Import aus rekordbox und Serato sowie optionaler Rückschrieb in die rekordbox-Sammlung
- optionale KI-Vorschläge über einen vom Nutzer gewählten Dienst (siehe § 7)
- Export als WAV oder MP3
Die Musikverarbeitung findet lokal auf dem Gerät des Nutzers statt. Audiodaten werden weder an den Vertrieb noch an den Rechteinhaber oder an Dritte übertragen. Der Funktionsumfang kann sich im Rahmen von Updates ändern, erweitern oder verringern.
§ 3 Kauf und Vertragspartner
Der Erwerb der App und ihrer Module erfolgt über das Kauffenster auf musaik.info. Verkäufer ist FastSpring (Bright Market, LLC dba FastSpring, Bright Market LLC dba FastSpring Limited und/oder FastSpring B.V., 801 Garden St. #201, Santa Barbara, CA 93101, USA), das als autorisierter Wiederverkäufer und Merchant of Record auftritt. Welche dieser Gesellschaften Vertragspartner des Kaufvertrags wird, richtet sich nach der gewählten Zahlungsart und wird im Kauffenster vor dem Bezahlen angezeigt. Für den Kaufvorgang gelten ergänzend die Bedingungen von FastSpring.
Nach Abschluss des Kaufs erhält der Nutzer einen Lizenzschlüssel per E-Mail. Die App wird als Einmalkauf angeboten (kein Abonnement), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 4 Urheberrecht und Nutzungslizenz
Die App ist als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt (§§ 69a ff. UrhG). Alle Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Rechteinhaber.
Mit dem Kauf erhält der Nutzer vom Rechteinhaber – vermittelt durch den Vertrieb – ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Recht, die App in der erworbenen Hauptversion und im Umfang der erworbenen Module auf eigenen Geräten zu nutzen. Künftige Hauptversionen können kostenpflichtig sein.
Eine Lizenz kann auf bis zu drei Geräten gleichzeitig aktiviert werden. Nicht mehr genutzte Geräte kann der Nutzer in der App wieder freigeben.
Aufstockung auf Ultimate. Wer einen einzelnen Modus erworben hat, kann innerhalb von vier Wochen ab dem Kauf auf Ultimate aufstocken. Der für den einzelnen Modus gezahlte Betrag wird dabei vollständig angerechnet; zu zahlen ist nur die Differenz. Die Aufstockung setzt voraus, dass genau ein Modus erworben wurde; ab zwei einzeln erworbenen Modi ist sie nicht mehr möglich. Mit der Aufstockung wird der bisherige Lizenzschlüssel abgelöst und verliert seine Gültigkeit – der neue Schlüssel umfasst den bisherigen Modus mit. Der bisherige Schlüssel wird erst abgelöst, nachdem der neue ausgestellt ist. Wird die Aufstockung widerrufen oder der Kaufpreis erstattet, wird der vorherige Zustand wiederhergestellt: Der Ultimate-Schlüssel verliert seine Gültigkeit, der zuvor erworbene Schlüssel wird wieder freigeschaltet.
Zur Aktivierung und zur Erneuerung der Lizenz benötigt die App mindestens alle 90 Tage einmal eine Internetverbindung; dazwischen arbeitet sie vollständig offline. Kommt die Erneuerung nicht zustande, bleibt die App nutzbar; Export und kostenpflichtige Module stehen erst nach der nächsten erfolgreichen Erneuerung wieder zur Verfügung. Die Erneuerung ist eine technische Prüfung, kein Ablaufdatum und kein Abonnement.
Dem Nutzer ist es untersagt,
- die App oder Lizenzschlüssel zu kopieren, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen,
- die App zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf anderem Weg den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist,
- den Lizenzschutz zu umgehen, zu entfernen oder außer Kraft zu setzen,
- die App zu verändern, zu vermieten, zu verleasen oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen,
- Urheberrechtsvermerke, Schutzhinweise oder andere Kennzeichnungen zu entfernen.
Weitergegebene oder öffentlich zugänglich gemachte Lizenzschlüssel können gesperrt werden.
§ 5 Testversion und Vorabversionen
Die kostenlose Testversion umfasst den vollen Funktionsumfang der App mit Ausnahme sämtlicher Exportfunktionen und ist auf 14 Tage je Gerät ab der ersten Aktivierung begrenzt. Zur Begrenzung wird der Testbeginn je Gerät über einen Lizenzdienst festgehalten (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Nach Ablauf der 14 Tage ist die App ohne gültige Lizenz gesperrt; bereits angelegte Projekte bleiben auf dem Gerät erhalten und sind nach dem Aktivieren einer Lizenz wieder nutzbar. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung besteht nicht; das Umgehen der Begrenzung ist untersagt.
Vorabversionen (Beta) werden zu Erprobungszwecken bereitgestellt und können unvollständig, fehlerhaft oder instabil sein. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Rückmeldungen sind willkommen über das Kontaktformular unter musaik.info/kontakt.
§ 6 Musikrechte – Verantwortung des Nutzers
Dies ist eine zentrale Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen. musaik ist ein Werkzeug. Die App stellt – abgesehen von ausdrücklich als solche gekennzeichneten Demo-Titeln und Sample-Paketen mit eigenen Lizenzhinweisen – keine Musik, Tonaufnahmen oder Kompositionen bereit. Sämtliches übrige Audiomaterial stammt vom Nutzer.
6.1 Rechteinhaberschaft. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm verarbeiteten Audiodateien verfügt – an den Tonaufnahmen ebenso wie an den zugrunde liegenden Kompositionen und Texten.
6.2 Bearbeitung. Das Zerlegen in Stems, das Verändern von Tempo und Tonhöhe, das Neuanordnen sowie das Zusammenführen mehrerer Werke zu einem Mashup oder Mix sind nach deutschem Urheberrecht regelmäßig Bearbeitungen geschützter Werke. Sie dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaber veröffentlicht oder verwertet werden.
6.3 Private Nutzung. Die gesetzlich zulässige private Nutzung (§ 53 UrhG) bleibt unberührt.
6.4 Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung. Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere Veröffentlichung, Upload auf Plattformen, Streaming, öffentliche Wiedergabe in Clubs, bei Veranstaltungen oder im Rundfunk sowie jede kommerzielle Verwertung – setzt voraus, dass der Nutzer die erforderlichen Rechte und Lizenzen vorher eingeholt hat (z. B. von Labels, Verlagen, Künstlern sowie Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL).
6.5 Keine Rechteeinräumung an Musik. Weder der Rechteinhaber noch der Vertrieb räumen mit der App Rechte an fremden Musikwerken ein.
6.6 Freistellung. Der Nutzer stellt den Rechteinhaber und den Vertrieb von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung fremder Inhalte in oder mit der App entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
6.7 Ergebnisse des Nutzers. Mit der App erstellte Projekte und exportierte Audiodateien sind Ergebnisse des Nutzers. Weder der Rechteinhaber noch der Vertrieb erheben daran Rechte; Rechte Dritter an den eingebrachten Inhalten bleiben unberührt.
§ 7 KI-Funktion (optional)
Die App kann auf Wunsch des Nutzers Vorschläge (z. B. Melodien, Akkordfolgen, Arrangement-Hinweise) über ein KI-Modell erzeugen. Die Funktion ist ab Werk ausgeschaltet. Der Nutzer wählt selbst, ob ein lokales Modell auf seinem Rechner oder ein externer Dienst (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, OpenRouter) mit eigenem Zugang genutzt wird. Für externe Dienste gelten deren Bedingungen und Preise; das Vertragsverhältnis besteht unmittelbar zwischen Nutzer und Dienst.
KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Für ihre Eignung, Eigenständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit wird keine Gewähr übernommen; der Nutzer prüft sie vor einer Veröffentlichung selbst.
§ 8 Drittsoftware, Plug-ins und DJ-Datenbanken
Die App kann vom Nutzer installierte Audio-Plug-ins (VST3/AU) laden. Diese werden weder bereitgestellt noch geprüft; der Nutzer ist für ihre Lizenzierung selbst verantwortlich. Für Fehlfunktionen oder Schäden durch Plug-ins Dritter wird nicht gehaftet.
Die App kann auf Wunsch lesend und – nach ausdrücklicher Bestätigung – schreibend auf lokale Datenbanken von rekordbox und Serato zugreifen. Vor schreibenden Zugriffen legt die App eine Sicherungskopie an. Der Nutzer sollte zusätzlich eigene Sicherungen anfertigen.
§ 9 Datensicherung
Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Nutzung der App und vor Updates angemessene Sicherungskopien seiner Musikdateien, Projekte und DJ-Datenbanken zu erstellen.
§ 10 Updates
Updates werden bereitgestellt, soweit dies technisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Ein Anspruch auf bestimmte Updates oder neue Funktionen besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Unterstützung älterer macOS-Versionen kann eingestellt werden. Die App kann prüfen, ob eine neue Version vorliegt; diese Prüfung lässt sich in den Einstellungen abschalten.
§ 11 Gewährleistung und technische Grenzen
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte.
11.2 Automatische Analyse. Die Analyse von Tempo, Taktraster, Tonart, Akkorden, Harmonien, Songstruktur und Gesang sowie die Stem-Trennung beruhen auf maschinellen Verfahren und liefern Schätzungen. Sie arbeiten in der Regel zuverlässig, können im Einzelfall aber danebenliegen – etwa bei Tempo- oder Taktwechseln, Tonartwechseln, mehrdeutigen Harmonien, ungewöhnlichen Stimmungen, live eingespielten Aufnahmen oder sehr dichtem Material.
11.3 Takt- und Tonartanpassung. Beschreibungen wie „immer im Takt“, „immer in der Tonart“ oder dass die App Titel automatisch synchronisiert und harmonisch anpasst, beschreiben Arbeitsweise und Ziel der App. Sie sichern nicht zu, dass jedes Ergebnis fehlerfrei synchron, tonal passend oder musikalisch gelungen ist. Die Anpassung baut auf der Analyse nach 11.2 auf; deren Abweichungen wirken sich auf das Ergebnis aus. Zeitdehnung und Tonhöhenverschiebung können je nach Material und Stärke der Veränderung hörbare Artefakte erzeugen.
11.4 Harmonie-Hilfe. Harmonizer, Akkordleiste, Arpeggiator und Phrasen richten gespielte oder erzeugte Noten an der erkannten Tonart und den erkannten Akkorden aus. Ob ein Ton „passt“, lässt sich musikalisch nicht in jedem Fall eindeutig bestimmen; Spannungstöne, Stil und Geschmack spielen eine Rolle. Die Harmonie-Hilfe kann deshalb Töne setzen, die im Einzelfall nicht wie beabsichtigt klingen – insbesondere, wenn Tonart oder Akkorde nicht richtig erkannt wurden.
11.5 Musikalische Ergebnisse. Ob ein Mashup, Edit oder Mix musikalisch gelingt, hängt vom Ausgangsmaterial und vom persönlichen Geschmack ab und lässt sich nicht objektiv festlegen. Automatisch erzeugte Arrangements, Übergänge und Edits sind Vorschläge.
11.6 Prüfen und Korrigieren. Die App stellt Werkzeuge bereit, um Analyse und Ergebnisse zu prüfen und von Hand zu korrigieren (u. a. Segment-Korrektur, Grid-Werkzeug, Tonart- und Akkordanpassung, Regelwerke). Der Nutzer prüft Ergebnisse vor einer Veröffentlichung selbst.
11.7 Gesetzliche Rechte des Nutzers, insbesondere bei Mängeln der App selbst, bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehaftet, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste infolge fehlender Sicherungen, für Rechtsverletzungen durch vom Nutzer verarbeitete oder veröffentlichte Inhalte, für Plug-ins Dritter und für Inkompatibilitäten mit künftigen macOS-Versionen.
Diese Haftungsregeln gelten gleichermaßen zugunsten des Rechteinhabers und des Vertriebs.
§ 13 Beendigung
Verstößt der Nutzer schwerwiegend gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen § 4, kann die Lizenz gesperrt werden; der Nutzer hat dann alle Kopien der App zu löschen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt, siehe Widerrufsbelehrung.
§ 14 Änderungen
Diese Nutzungsbedingungen können bei wesentlichen Änderungen der App oder der Rechtslage angepasst werden. Die aktuelle Fassung steht unter musaik.info/agb.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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